Begriffserklärung: Vollständiger Impfschutz (Coronavirus SARS-CoV-2)

Covid-19

Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen
    - PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    - PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    -
    PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).

Ausführlicher aktueller Text und Quelle: www.infektionsschutz.de