FFP2-Maske - Zum Schutz von Patienten und Personal

COVID-19

Das Tragen einer FFP2-Maske ist selbstverständlich Pflicht.

Betreten Sie unsere Praxis auch auf keinen Fall, wenn Sie

  • Krankheitssymptome ( z.B. Fieber, Erkältung,trockener Husten etc.) haben
  • akut an Covid-19 infziert sind.

Bindende Verhaltensregeln in unserer Praxis:

  • Es ist  keine akute Vorstellung ohne vorherige Anmeldung möglich.
  • Tragen Sie eine "FFP2-Maske".
  • Desinfizieren Sie Ihre Hände unmittelbar nach Betreten der Praxis.
  • Halten Sie in der Praxis Abstand zu anderen Patienten.
  • Halten Sie Abstand zu unserem Personal.
  • Begleitpersonen werden nur in begründeten Fällen zugelassen.
  • Kommen Sie pünktlich zu dem vereinbarten Termin.

Nehmen Sie bei Fragen vorher Kontakt über 0551-47062 oder praxis@schorn.de auf.

Begriffserklärung: Vollständiger Impfschutz (Coronavirus SARS-CoV-2)

Covid-19

Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen
    - PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    - PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    -
    PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).

Ausführlicher aktueller Text und Quelle: www.infektionsschutz.de