FFP2-Maske - Zum Schutz von Patienten und Personal
COVID-19
Das Tragen einer FFP2-Maske ist selbstverständlich Pflicht.
Betreten Sie unsere Praxis auch auf keinen Fall, wenn Sie
- Krankheitssymptome ( z.B. Fieber, Erkältung,trockener Husten etc.) haben
- akut an Covid-19 infziert sind.
Bindende Verhaltensregeln in unserer Praxis:
- Es ist keine akute Vorstellung ohne vorherige Anmeldung möglich.
- Tragen Sie eine "FFP2-Maske".
- Desinfizieren Sie Ihre Hände unmittelbar nach Betreten der Praxis.
- Halten Sie in der Praxis Abstand zu anderen Patienten.
- Halten Sie Abstand zu unserem Personal.
- Begleitpersonen werden nur in begründeten Fällen zugelassen.
- Kommen Sie pünktlich zu dem vereinbarten Termin.
Nehmen Sie bei Fragen vorher Kontakt über 0551-47062 oder praxis@schorn.de auf.
Begriffserklärung: Vollständiger Impfschutz (Coronavirus SARS-CoV-2)
Covid-19
Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:
- nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
- nach zwei Einzelimpfungen
- PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).
Ausführlicher aktueller Text und Quelle: www.infektionsschutz.de